Maschinen mit Mess- und Prüfmitteln kontrollieren

Erst nachmessen, dann beurteilen

 Damit Maschinen sicher betrieben werden können, empfiehlt es sich, ergänzend zur Gefährdungsbeurteilung eine Maschineninspektion durchzuführen. Im Rahmen einer solchen Inspektion werden die Umsetzung der Sicherheitsfunktionen, der Stand der Technik der Schutzeinrichtungen sowie deren korrekte Installation inklusive der Sicherheitsabstände überprüft.
Damit Maschinen sicher betrieben werden können, empfiehlt es sich, ergänzend zur Gefährdungsbeurteilung eine Maschineninspektion durchzuführen. Im Rahmen einer solchen Inspektion werden die Umsetzung der Sicherheitsfunktionen, der Stand der Technik der Schutzeinrichtungen sowie deren korrekte Installation inklusive der Sicherheitsabstände überprüft.Bild: Phoenix Contact Deutschland GmbH

Vereinfacht ausgedrückt darf die Arbeit nicht zu Krankheiten führen. Aus dieser Maßgabe leiten sich schnell die weiteren notwendigen Prüfungen und Messungen ab. Dabei kann es sich beispielsweise um eine Lärmmessung oder die Überprüfung der Beleuchtungsstärke respektive der Konzentration von Gefahrstoffen und Gasen handeln. Welche Untersuchungen im Einzelnen erforderlich sind, wird im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermittelt.

Das Prüfen und Messen an Maschinen erweist sich als elementar, um die Pflichten des Arbeitgebers zu erfüllen. Konkret ist dies in Paragraf 3 „Gefährdungsbeurteilung“ und Paragraf 14 „Prüfung von Arbeitsmitteln“ der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) beschrieben. Bei der BetrSichV handelt es sich um die Konkretisierung der Anforderungen aus dem Arbeitsschutzgesetz. Eine Ergänzung dazu stellen die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) dar. In der TRBS 1201 wird das Thema Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln […] weiter ausgeführt. Die Pyramide Arbeitsrecht verdeutlicht die Abstufung zwischen Gesetzen, Verordnungen und anderen Vorschriften.

Zur Herleitung der konkreten Herangehensweise sind zunächst verschiedene Begrifflichkeiten zu klären. Die Prüfung von Arbeitsmitteln umfasst die Feststellung des Istzustands, den Vergleich des Ist- mit dem Sollzustand sowie die Bewertung der Abweichungen zwischen den Zuständen. Bei den Prüfungen wird grundsätzlich zwischen Ordnungs- und technischen Prüfungen unterschieden. Insbesondere bei den technischen Prüfungen spielt die Kontrolle mit Mess- und Prüfmitteln eine wesentliche Rolle.

 Rechtliche Zusammenhänge im Arbeitsschutz
Rechtliche Zusammenhänge im ArbeitsschutzBild: Phoenix Contact Deutschland GmbH

Gefährdung beurteilen

Wie sieht nun das Vorgehen in der Praxis aus? Bevor das Arbeitsmittel durch den Arbeitgeber bereitgestellt wird, ist eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Einen Bestandteil dieser Beurteilung bildet die Definition der notwendigen Prüfungen sowie der Intervalle, in welchen Wiederholungsprüfungen stattfinden müssen. Zudem wird evaluiert, welche Gefährdungen von einem Arbeitsmittel ausgehen und wie sich diese mindern lassen. Letztendlich kann es allerdings Gefährdungen geben, die im ersten Schritt nachzumessen und zu beurteilen sind, um die Notwendigkeit von Maßnahmen zu ermitteln. Als Beispiel sei das Thema Lärm angeführt. Der Maschinenhersteller gibt in seiner Dokumentation bereits an, welche Geräuschemissionen von seinem Produkt ausgehen. Er kann jedoch nicht bewerten, wie sich diese in der Arbeitsstätte des Arbeitgebers verhalten und ob Lärmschutzmaßnahmen umgesetzt werden müssen.

Des Weiteren betrachtet ein Maschinenhersteller die Geschwindigkeit von Antrieben explizit, wenn die Antriebe durch berührungslos wirkende Schutzeinrichtungen abgesichert sind. Hinter dem Begriff dieser Schutzvorrichtung verbergen sich z.B. die häufig verwendeten Lichtvorhänge und Lichtgitter. Sie schützen den Maschinenbediener nur insofern, als dass der sichere Zustand eingeleitet wird, wenn die Lichtstrahlen unterbrochen sind. Allerdings greifen Personen mit einer gewissen Geschwindigkeit in die Maschine, die normativ für die Berechnung definiert ist. Ein typischer Wert beim Eingreifen mit den Armen oder der Hand beträgt 2000mm pro Sekunde. Daraus lässt sich dann bestimmen, wie lange ein Antrieb nachlaufen darf, bis der sichere Zustand erreicht sein muss.

 Abgleich zwischen dem Soll- und Ist-Zustand
Abgleich zwischen dem Soll- und Ist-ZustandBild: Phoenix Contact Deutschland GmbH

Maßgeblich ist der aktuelle Stand der Technik

Wie können die erforderlichen Prüfungen also festgelegt werden? Erst einmal lässt sich dazu die Dokumentation des Arbeitsmittelherstellers heranziehen. Vor allem er verfügt über das fachliche Know-how, um Vorgaben und Vorschläge für die zu realisierenden Prüfungen zu definieren. Die Untersuchungen werden anschließend im Rahmen der Betriebsanleitung dokumentiert. Darüber hinaus lassen sich die notwendigen Prüfungen durch den Betreiber anhand der vorhandenen Komponenten feststellen. Die Komponenten unterliegen typischerweise einem Verschleiß und erweisen sich somit als relevant. Es empfiehlt sich, mögliche Prüfungen in allgemeinen Listen aufzuarbeiten, sodass im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung eine Auswahl stattfinden kann. Für diese Kontrollen ist der generelle Stand der Technik zur sicheren Nutzung zu berücksichtigen.

 Festlegung der erforderlichen Messungen
Festlegung der erforderlichen MessungenBild: Phoenix Contact Deutschland GmbH

Wie wird das bei der Nachlaufzeit gemacht

Aus der Betriebssicherheitsverordnung geht hervor, dass Arbeitsmittel – in diesem Fall Maschinen und Anlagen – in regelmäßigen Abständen überprüft werden müssen. Hier lässt die BetrSichV eine gewisse Freiheit zu und gibt nicht vor, wie oft etwas kontrolliert werden soll. Wie schon erwähnt, sind die zeitlichen Angaben in der Gefährdungsbeurteilung festgeschrieben. Informationen dazu finden sich teilweise in den Dokumentationen der jeweiligen Hersteller.

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