Neue CSRD-Richtlinien ab 2025

hitepaper zur Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts

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Viele Unternehmen in der Europäischen Union müssen erstmals ab dem Jahr 2025 einen Nachhaltigkeitsbericht vorlegen, der sich nach den Vorgaben der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) richtet. Darum hat der VDMA-Arbeitskreis ERP zusammen mit der VDMA-Abteilung Umwelt und Nachhaltigkeit ein Whitepaper entwickelt, mit dem sich Unternehmen aus dem Maschinen- und Anlagenbau zeitnah auf diese neuen Berichtspflichten vorbereiten können. Das Papier beantwortet u.a. die Frage, wie ein ERP-System als Datengrundlage eingesetzt werden kann. Dabei wird deutlich, dass ein hoher prozentualer Anteil der erforderlichen quantitativen Daten bereits im ERP verfügbar bzw. erstellbar wäre.


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