
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat die neue Förderrichtlinie ‚Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK)‘ mit einem Finanzvolumen von rund 3,3 Milliarden Euro ins Leben gerufen. Sie soll insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der Industrie dabei unterstützen, auf klimafreundliche Technologien und Produktionsverfahren umzusteigen. Der erste Förderaufruf startet im September 2024, und interessierte Unternehmen können innerhalb von drei Monaten ihre Projektanträge einreichen. Die BIK-Richtlinie bietet zwei Förderinstrumente an, die Unternehmen helfen sollen, CO2-intensive Prozesse umzugestalten.
Das erste Modul richtet sich an Unternehmen, die CO2-intensive industrielle Prozesse betreiben und durch Investitionen oder Forschungsprojekte mindestens 40 Prozent ihrer CO2-Emissionen einsparen möchten. Besonders angesprochen sind Branchen wie die chemische Industrie, Stahl- und Gießereibetriebe, Glas- und Keramikhersteller sowie die Papier- und Zementindustrie. Unternehmen können für ihre Projekte bis zu 200 Mio. Euro erhalten.
Das zweite Fördermodul unterstützt Projekte zur Abscheidung, Speicherung und Nutzung von CO2 (CCU/CCS) mit schwer vermeidbaren Emissionen in den Sektoren wie Zement, Kalk und thermischer Abfallbehandlung. Zusätzlich sind Innovationsvorhaben in den Bereichen Grundstoffchemie, Glas und Keramik förderfähig. Die Förderquoten liegen bei maximal 30 Prozent und 30 Mio. Euro für Investitionsvorhaben sowie 80 Prozent und 35 Mio. Euro für Innovationsvorhaben.

















