
Ab 2025 verpflichten gesetzliche Richtlinien bestimmte Firmen zur Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts. Warum Unternehmen sich schon vorab mit dem Thema Zukunftsfähigkeit beschäftigen sollten und welche Vorteile für Firmen entstehen, erklärt Nachhaltigkeitsexperte Daniel Reichert, Leiter der Lean & Green-Abteilung der T&O Group.
Zunächst gilt es herauszufinden, ob der eigene Betrieb überhaupt berichtspflichtig ist. Ab Januar 2025 müssen alle Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern, einem Nettoumsatz von mindestens 50 Millionen Euro oder einer Bilanzsumme von mindestens 25 Millionen Euro einen Report erstellen und veröffentlichen. Der sogenannte ‚Trickle-Down-Effekt‘ beschreibt, dass kleinere Unternehmen mit größeren mithalten müssen. Kunden bringen sie durch wachsende Nachfrage dazu, sich auch ohne gesetzliche Anordnung der Berichtspflicht zu beugen.
Die Liste der Vorteile des Nachhaltigkeitsberichts ist lang. Fragen Kunden etwa nach konkreten Maßnahmen, liegen klare Antworten vor. Ferner stellen Verantwortliche unter Beweis, dass sie sich bereits mit dem Thema beschäftigt haben, die eigenen Schwächen und Stärken kennen und für die Zukunft planen.
Was Firmen in einem Nachhaltigkeitsbericht unterbringen müssen, bestimmen die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) als Teil der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Der Startschuss fällt mit einer Wesentlichkeitsanalyse: Eine genaue Beobachtung der Unternehmensstrukturen offenbart, welche Chancen und Risiken sich zum Thema Nachhaltigkeit auftun und welche Bereiche am meisten auf Umwelt und Menschen einwirken.
Governance-Strukturen geben dem Nachhaltigkeitsbericht als Grundstein den nötigen Halt. Interne oder externe Prüfer von Maßnahmen, Datenerfassung und -auswertung sorgen für die Realisierung und Messung von Fortschritten. Ein Nachhaltigkeitsbericht hilft, laut T&O Group, das Risikomanagement des Unternehmens zu professionalisieren und zukünftige Schwierigkeiten vorauszuahnen.

















